1945: Schnelljustiz, Standgerichte und Entkernung des Rechts
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Das Systemverhältnis von Politik und Recht im Dritten Reich und die Frage nach gesellschaftsstrukturellen Veränderungsprozessen und funktionaler Entdifferenzierung im Deutschland jener Zeit ist nicht umfassend zu beantworten, wenn nicht die besondere Situation des Jahres 1945 und insbesondere der letzten Kriegsmonate und -wochen entsprechend gesondert analysiert und beurteilt wird. Für jene Zeit nämlich können die zuvor getätigten Erörterungen kaum in der Form Geltung beanspruchen – weder jene für die Jahre vor Kriegsbeginn, noch jene für die deutsche Zivilbevölkerung insgesamt immer noch weniger einschneidenden Kriegsjahre ab 1939 bis 1944. Im Zuge des stetigen Voranschreitens der Alliierten und des ebenso stetigen Wegbrechens des von Nationalsozialisten beherrschten Territoriums, im Zuge der sich dann in der Zivilbevölkerung trotz anderslautender NS-Propaganda immer weiter verbreitenden Erkenntnis, dass der Krieg für Deutschland verloren sein würde und eine Niederlage unausweichlich