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Systemtheorie VIII: Das Rechtssystem

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Trotz Begriffen wie dem der „Rechtsstaatlichkeit“, die eine gemeinsame, aus Politik und Recht bestehende Entität anzudeuten scheinen, geht die Systemtheorie von zwei voneinander verschiedenen Funktionssystemen Politik und Recht aus, die sich gegenseitig über die strukturelle Kopplung Verfassung beobachten und sich von der (Selbst-)Beobachtung (selbst) irritieren lassen. Semantiken wie die des „Rechtsstaats“ sind als Selbstbeschreibung beider Systeme zu bewerten, die den soziologischen Beobachter jedoch nicht darüber hinwegtäuschen sollte, dass sie getrennt operieren (vgl. Luhmann 1995: 422ff.; Luhmann 2000: 390). Beide Systeme ziehen jedoch aus dem jeweils anderen einen unzweifelhaften Nutzen: Das politische System gewährleistet die kollektiv verbindliche Durchsetzbarkeit des Rechts über die ihm eigene Macht, während das Rechtssystem als eine Art Verwalter der Differenz von Recht und Unrecht dient (vgl. Luhmann 1995: 426) und dabei auch die Politik von den tagtäglich massenhaft anfalle

Das Ende der Postmoderne und die Rückkehr der Kriegsgesellschaft

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Herausforderung und Chance für die politische Rechte Es gibt zuweilen Tage, da reibt man sich auch als soziologischer Beobachter, der akademisch für die Analyse gesellschaftsstrukturellen Wandels ausgebildet ist, verwundert die Augen. So erging es auch dem Autor dieser Zeilen. Nahm ich die Wende 1989 / 1990 noch aus kindlichen Augen wahr, so erlebte ich den 11. September 2001 bewußt als einen Tag, an dem sich die Welt verändern würde – damals noch als Schüler. Die nächste Station: Der erste Corona-Lockdown im Frühling 2020, als die Straßen leergefegt waren und sich andeutete, daß diese Krise sich ernster darstellen würde als zuvor gekanntes (die Betonung liegt hier bewußt auf „darstellen“). Nun der 24. Februar 2022. Ein Tag, von dem man ohne jeden Zweifel, aber auch ohne jeden, in den Massenmedien derzeit oft spürbaren tränenreichen Pathos sagen kann, daß er altgekannte Gewißheiten mit einem Mal über Bord geworfen hat. Die Gründe dafür sind indes komplexer, als es die medialen Kommenta