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Politischer Streik als Protestform

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Von Linken lernen Die politische Atmosphäre in Deutschland kocht. Nach der Solidarisierung der AfD mit den Bauernprotesten und dem medialen Aufbauschen des „Geheimtreffens“ in Potsdam, bei dem letztlich nicht mehr besprochen wurde, als man in den Sezession-Heften und -Blogbeiträgen der letzten Jahre zum Thema Remigration nachlesen kann, überbietet sich das politische Establishment mit restriktiven Forderungen gegen die einzige echte deutsche Oppositionspartei. Auch ein AfD-Verbot soll jetzt „geprüft“ werden, auch wenn derlei Säbelrasseln keine realistische Grundlage haben dürfte. Es wird deutlich: Die Blockparteien haben Angst, große Angst. Das Wahljahr 2024 könnte bedeuten, daß AfD-Politiker in zig Rathäuser und Landratsämter einziehen, ja daß sie vielleicht sogar eine Landesregierung stellen könnten. Tiefgreifender Wandel könnte der Republik bevorstehen. Die AfD und die Protestbewegungen Die politische Rechte hat in den letzten Jahren gelernt, daß die gutbürgerliche Etepetete-Distanz

Zivilrecht im Nationalsozialismus

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Das, im Vergleich betrachtet, geringste Ausmaß an Entdifferenzierung ist im Zivilrecht zu beobachten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) blieb – ausgenommen das Ehe- sowie das Erbrecht – von den Nationalsozialisten zunächst weitestgehend unangetastet, was auch mit den darin vorzufindenden Generalklauseln zu tun hatte: Formulierungen wie etwa jene des § 242 BGB („Leistung nach Treu und Glauben“) (vgl. BGB o. J.: 122 / § 242), welche bewusst offen gehalten waren und erst durch die Rechtsprechung mit konkreter Bedeutung gefüllt werden mussten, ermöglichten es auch in diesem Fall, die bestehende „Interpretationslücke“ politisch, d. h. NS-ideologisch auszufüllen (vgl. Schwarz 2012) – ähnlich der Formulierung des „gesunden Volksempfindens“ im Strafrecht. Es bestand hier so gesehen schon vorher (bzw.: es besteht noch immer) über derartige Generalklauseln eine gewisse Offenheit des Rechtssystems für Interventionen von außen, die anderen, nicht-rechtlichen Leitdifferenzen folgen, und auch in dies