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Auf dem Boden des Grundgesetzes – Freiheitlich, demokratisch, sozial

Am 15. Januar hat das Bundesamt für Verfassungsschutz, Deutschlands Inlandsgeheimdienst, die AfD offiziell zum „Prüffall“ erklärt. Die JA sowie der vor allem von Björn Höcke repräsentierte „Flügel“ gelten fortan als „Verdachtsfälle“, womit in nochmal gesteigerter Form die Annahme extremistischer Bestrebungen einhergeht, oder anders gesagt: Von Bestrebung, das Grundgesetz bzw. die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) zu bekämpfen. Die Entscheidung folgte auf eine bereits vor Monaten losgetretene Diskussion über den Umgang des Staates mit der AfD, im Zuge derer die offizielle Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefordert worden war (die mit der Einstufung als Prüffall jedoch noch nicht eintritt). Politiker nahezu aller anderen Parteien im Bundestag begrüßten die Entscheidung oder nahmen sie, wie etwa Vertreter der FDP, zumindest wohlwollend-scheinneutral entgegen. Lediglich Sahra Wagenknecht (Die Linke), wie so häufig die einzige ruhige Stimme der Vernunft in einem