Macht und Zwang
Wer verbietet, zeigt Schwäche Der Verbotsdebatten nehmen wieder Fahrt auf. Nachdem der Verbotsstaat zuletzt (wenn auch teils vergeblich) bei Compact und der „Blauen Moschee“ in Hamburg zugeschlagen hatte, wird jetzt offen über das Verbot einer Partei diskutiert, die in den neueren Bundesländern bereits den Status einer Volkspartei innehat und bei den letzten Landtagswahlen bei um die 30 % lag. An anderer Stelle haben wir bereits über die Selektivität des Verbotsstaates à la Faeser geschrieben und dabei festgehalten, dass dieser keinesfalls rechtlich greifbaren oder gar verfassungsrechtlich legitimen, sondern selektiven Zielen folgt, die – und das war das spezifisch „neuere“ an unserer Feststellung – vor allem geopolitischer Natur sind. Dies jedoch ist nur ein Aspekt des verbietenden Staates. Analysiert man einen anderen genauer, so kann man auch eine Feststellung formulieren, die, gewissermaßen vom Bauchgefühl her, zumindest viele Optimisten in der politischen Rechten bereits gemacht