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Macht und Zwang

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Wer verbietet, zeigt Schwäche Der Verbotsdebatten nehmen wieder Fahrt auf. Nachdem der Verbotsstaat zuletzt (wenn auch teils vergeblich) bei Compact und der „Blauen Moschee“ in Hamburg zugeschlagen hatte, wird jetzt offen über das Verbot einer Partei diskutiert, die in den neueren Bundesländern bereits den Status einer Volkspartei innehat und bei den letzten Landtagswahlen bei um die 30 % lag. An anderer Stelle haben wir bereits über die Selektivität des Verbotsstaates à la Faeser geschrieben und dabei festgehalten, dass dieser keinesfalls rechtlich greifbaren oder gar verfassungsrechtlich legitimen, sondern selektiven Zielen folgt, die – und das war das spezifisch „neuere“ an unserer Feststellung – vor allem geopolitischer Natur sind. Dies jedoch ist nur ein Aspekt des verbietenden Staates. Analysiert man einen anderen genauer, so kann man auch eine Feststellung formulieren, die, gewissermaßen vom Bauchgefühl her, zumindest viele Optimisten in der politischen Rechten bereits gemacht

Sozial gerechte Verkehrswende

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Wie sie gelingen kann Der Begriff der Verkehrs- oder auch der Mobilitätswende ist in aller Munde. Grob kann sich jeder vorstellen, welcher Anlass sie begründet (Klimawandel) und welche Folgen sie langfristig – oder eben, aus Sicht ökologisch bewegter Menschen, mittelfristig – nach sich ziehen soll (Ende fossiler Energien und des Brennstoffmotors). Offenkundig wird aber immer wieder, dass sie erkennbaren Widerstand verursacht – und das nicht ohne legitimen Grund. Der legitime Grund liegt jedoch aus Sicht des Autors dieser Zeilen nicht darin, dass es den menschengemachten Klimawandel „nicht gäbe“ – dieser Minderheitenposition schließen wir uns an dieser Stelle ausdrücklich nicht an, da wir sie eher für eine psychologisch begründete, kognitive Dissonanzreduktion all jener halten, die damit vor sich selbst und anderen ihre fundamentale Ablehnung unbequemer Veränderungen rechtfertigen wollen (näheres dazu hier ). Vielmehr ist etwas anderes naheliegend: Die bisherige Praxis der Umsetzung der

Der selektive Verbotsstaat

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…und seine Helfershelfer Nancy Faeser hat es bald geschafft: Der Titel der Bundesverbotsministerin könnte ihr sicher sein. Nach dem Verbot u. a. der Artgemeinschaft und anderen altrechten Organisationen verbot sie in einem beispiellosen Schlag gegen die Pressefreiheit das Compact-Magazin. Nur kurze Zeit später war die nächste Organisation dran: Diesmal die sogenannte blaue Moschee, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), welches als Zweigorganisation des iranischen Staates galt. Besonders auffällig sind bei den beiden letzteren Verbotsanordnungen jedoch zwei Faktoren. Gummibegriffe und Gedankenverbrechen Erstens: Die Verbotspolitik der Ampel-Regierung, in der der ursprünglich mal liberale Ansatz der strukturell opportunistischen FDP bis zur Unkenntlichkeit minimiert wurde, hat eine neue „Qualität“ angenommen. Sie beschränkt sich jetzt nämlich nicht mehr nur auf solche Fälle, in denen der zu verbietende Verein eine Nähe zu strafbaren oder gar terroristischen Aktivitäten zeigt (Szenarien,

Entdifferenzierung im Nationalsozialismus - Eine Konklusion

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Fazit und Ausblick Anlass und Ausgangspunkt unserer Untersuchung war die Prämisse, dass eine Theorie mit universalem soziologischem Erklärungsanspruch, wie ihn die Systemtheorie Luhmanns erhebt, in der Lage sein muss, verschiedenste gesellschaftsstrukturelle Zustände und Prozesse zu erklären. Die daraus folgende Erklärungsnotwendigkeit geht über die klassische Dreiteilung Luhmanns in segmentär, stratifikatorisch und funktional differenzierte Gesellschaften hinaus: So ist eine analytische Brille, die sich auf diesem sozial-evolutionären Dreiklang ausruht, defizitär, da sie nicht imstande ist, Phänomene wie etwa das des Totalitarismus zu erfassen bzw. die Frage zu beantworten, was ein totalitäres Regierungssystem für gesellschaftsstrukturelle Folgen nach sich zieht. Der Hauptgrund für dieses Defizit lag bislang am – jedenfalls oftmals, bis auf einige Ausnahmen – fehlenden Interesse seitens der Vertreter der Theorie, einen hinreichenden Gegenbegriff zum systemtheoretischen Kern-Terminus

Toleriert Facebook Tierquäler-Videos?

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Stellen Sie sich vor, jemand würde wahlweise Ihr kleines Kind oder Ihren Hundewelpen fesseln, immer wieder bis zur Erschöpfung ins Wasser werfen und wieder an Land schwimmen lassen, in krabbelnde Ameisenhaufen werfen, saure Milch zu trinken geben, Zigaretten auf der Haut ausdrücken, minutenlang in dunkle Kisten sperren, den Kopf bis zur Atemnot in einen aufgerissenen Fußball oder eine aufgeschnittene Plastikflasche klemmen, mit einem anderen Menschen bzw. Tier zusammenbinden, unter einem Stein oder Stuhl festklemmen, die Brust bis zum Würgen zusammenquetschen, von seinem großen Hund jagen und beißen lassen, Seife in die Augen reiben, durch Waterboarding fast ertrinken lassen oder zwangsweise extrem scharfe Peperoni zu essen geben. Jeder, der sich derlei praktisch vorstellt, dürfte mit Entsetzen auf derartige Vorstellungen reagieren. Auf sozialen Netzwerken wie insbesondere Facebook ist zumindest manches davon bis heute Realität, allerdings nicht für Menschen und Hunde, sondern: Für Aff