Entdifferenzierung I: Fundamentalismus

„Entdifferenzierung“ ist ein Begriff, der sich so oder in abgewandelter Form in verschiedensten Kontexten, Theorien und Ansätzen der Sozialwissenschaften wiederfinden lässt. Zu lesen sind etwa auch Variationen wie „Entgrenzung“ (vgl. bspw. Loosen 2007) oder, im weiteren Sinne, der im neo-institutionalistischen Rahmen gebräuchliche Terminus der „Diffusion“. Längst nicht jede Verwendung und Diskussion dieser Begrifflichkeiten ist systemtheoretisch konnotiert, wie das letztgenannte Beispiel deutlich macht. Vielfältige Diffusionen, Entgrenzungen und Entdifferenzierungen sind denkbar – von Kommunikationsräumen über Nationalstaaten bis hin zu Milieus, sozialen Rollen und anderen handlungstheoretischen und mikrosoziologischen Forschungsfeldern (vgl. Gerhards 1993: 273), zum Ende der Arbeitsteilung (vgl. Kern / Schumann 1984) und vielen weiteren mehr oder weniger sozialwissenschaftlichen Konzepten. Der soziologischen Fantasie sind in Hinblick auf die Frage, wo und in welchen gesellschaftlichen Feldern, Ebenen und Sphären überall Entdifferenzierungserscheinungen zu Tage treten können, nur wenig Grenzen gesetzt.

Es liegt daher nahe, dass eine umfassende Diskussion des Begriffes, die auch die Interpretationen und Verwendungen anderer Theorien und Ansätze sowie vor allem auch anderer Forschungsfelder und sozialwissenschaftlicher Unterdisziplinen aufgreift, in diesem Rahmen schon allein aus Platzgründen nicht geleistet werden kann und uns zu sehr vom eigentlichen Thema wegführen würde. Wir werden uns im Folgenden daher auf solche Erörterungen und Diskussionen des Begriffes der Entdifferenzierung beschränken, die dezidiert im soziologisch-systemtheoretischen Rahmen stattfinden und damit explizit Bezug auf entsprechende Konzepte und Modelle nehmen. Die folgende Darstellung erhebt dabei zudem explizit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allumfassende Auflistung sämtlicher (und sei es nur kurzer oder gar fußnotenartiger) Verwendungen des Begriffes im systemtheoretischen Kontext, die in manchen Fällen durchaus auch nur notizartigen Charakter haben und gewissermaßen intuitive Bemerkungen im Sinne von kurzen Anregungen für weitere Thematisierung andernorts darstellen – wie teilweise auch bei Luhmann selbst oder bei Marcelo Neves, welcher den Begriff der Entdifferenzierung ebenfalls nicht explizit konzeptualisiert hat, der aber dennoch gezeigt hat, wie es möglich ist, sich ihm empirisch sicher zu nähern. Neves greift auf die Unterscheidung von Zentrum und Peripherie zurück, um deutlich zu machen, dass das Vorhandensein von funktionaler Differenzierung und Entdifferenzierung eine Frage ist, die je nach Region anders beantwortet werden muss (vgl. Neves 2007: 201). Wir fügen im Rahmen dieser korrekten Sichtweise nun die zeitliche bzw. historische Dimension der räumlichen bzw. weltregionalen hinzu.

Im Folgenden (und in den weiteren Artikeln dieser Reihe) werden dabei jene systemtheoretisch inspirierten Konzeptualisierungen von Entdifferenzierung behandelt, welche selbst vertiefender Natur sind und somit unausweichlich hier thematisiert, diskutiert und gegebenenfalls konzeptionell aufgegriffen werden sollten (sei es nun befürwortend, kritisch oder modifizierend), da sie einen Erkenntniswert mit Blick auf die hier analysierte Thematik bieten. Dies kann beispielsweise durch kluge analytische Unterscheidungen von verschiedenen Formen und Ebenen von Entdifferenzierung der Fall sein, aber auch etwa durch kritische Beiträge sowie durch makrosoziologische Einordnungen des grundlegenden Charakters von Entdifferenzierung im sozialevolutionären Kontext. Dabei werden wir in Teilen auch solche Ansätze in den Blick nehmen, die nicht explizit von „Entdifferenzierung“ sprechen, denen aber eine entsprechend synonyme Terminologie attestiert werden kann, wie dies etwa bei Schimank (2006) der Fall ist.

Ein wesentlicher, bereits älterer Beitrag zu diesem Themenkomplex, der zudem auch explizit eine Verknüpfung zum Phänomen des Fundamentalismus herstellt, stammt von Frank J. Lechner (1990). Lechner wird dabei vor allem von der Systemtheorie nach Talcott Parsons und nicht zuletzt auch von dessen Charakterisierung des Fundamentalismus (vgl. Parsons 1968) inspiriert. Lechners im Folgenden wiedergegebenen einleitenden Ausführungen zum Komplex der Differenzierung haben allerdings ebenso Geltung auch für die Systemtheorie Luhmannscher Prägung: „Modernity (…) is minimally characterized by high-level differentiation within societies“ (Lechner 1990: 90). Zunehmende (funktionale) Differenzierung – inklusive der immer weiter voranschreitenden Arbeitsteilung und Spezialisierung – ist auch für ihn ein Kernmerkmal der Moderne, was Entwicklungen der Entdifferenzierung im Umkehrschluss die Aura einer Art „Rückabwicklung der Moderne“ gibt.

Unter Rückgriff auf Parsons‘ (1954) Analyse des Nationalsozialismus, welche wiederum durch Weber beeinflusst wurde, lässt sich Modernisierung insbesondere als Rationalisierung verstehen (vgl. Lechner 1990: 92), wodurch sie wiederum in einem direkten historischen und gesellschaftsevolutionären Zusammenhang mit Aufklärung, Liberalisierung, Technisierung, Industrialisierung und Urbanisierung steht. Rationalisierung als Entstehungskontext des politischen Liberalismus wäre demnach, in die Systemtheorie nach Luhmann übersetzt, auch zugleich als Ursprung und Folge funktionaler Differenzierung denkbar, da es das Ende des Primats der Religion und damit übernatürlicher Legitimationszusammenhänge bedeutet. Das Aufkommen eines autonomen Wissenschaftssystems, eines autonomen politischen Systems, eines autonomen und industriebasierten Wirtschaftssystems etc. sind Folgeerscheinungen der gesellschaftlichen Tendenz zur Rationalisierung, zum Erfordernis der rationalen Begründbarkeit von Kommunikation, zur Zweckgerichtetheit von Kommunikation, die fortan auf (nicht zuletzt) ökonomischen oder anderen Nutzen abstellt anstatt auf „irrationale“, magische, romantische oder idealistische Werte. Ab dem 20. Jahrhundert kann man zu derlei Modernisierungsentwicklungen etwa auch die Individualisierung rechnen, die letztlich nur eine folgerichtige Konsequenz des Liberalismus darstellt.

Derlei Entwicklungen begünstigen insbesondere in von Ungleichheit geprägten Gesellschaften Anomie und Desorganisation (vgl. ebd.: 92). Wo der Einzelne zunehmend im Mittelpunkt steht, schwindet die Macht von (wertevermittelnden) Kollektiven wie Familie und Kirche; traditionelle Bindungen lösen sich auf. Es entsteht ein Vakuum, das von anderen – womöglich: neuen – Akteuren ausgefüllt wird, welche zugleich die Rückabwicklung der Moderne postulieren und damit die kollektive Hoffnung auf Organisation statt Desorganisation, Ordnung statt Chaos, Sicherheit statt Anarchie und Werte statt Anomie wecken. Differenzierung bedeutet Ungewissheit (vgl. ebd.: 100). Parsons bewertete den Nationalsozialismus als vordringliches Beispiel für eine solch dezidiert antimoderne, antirationale und traditionalistische Bewegung, welche jene neu entstandenen Unsicherheiten und Ungewissheiten (mit Luhmann gesprochen: die neue Kontingenz der sich funktional ausdifferenzierenden Gesellschaft) aggressiv, romantisch (anstatt rationalistisch) und in einer sehr absoluten (in politikwissenschaftlichen Begriffen: totalitären) Art beantwortete (vgl. Parsons 1954: 120; Lechner 1990: 92).

Diese Diagnose scheint plausibel, und zwar nicht nur aufgrund der gesellschaftsstrukturellen Veränderungen, die spätestens mit der Gründung der Weimarer Republik und damit dem endgültigen Wegbrechen der alten „vormodernen Gewissheiten“ eintraten, sondern auch aufgrund der materiell-sozioökonomischen Kontingenz-Welle, die durch die Weltwirtschaftskrise ab Ende der 20er Jahre ausgelöst wurde. Der Nationalsozialismus war demnach eine „fundamentalist revolt against the whole process of rationalization“ (Parsons 1954: 123). Fundamentalismus bringt laut Lechner in der Regel Entdifferenzierung mit sich (vgl. Lechner 1990: 94), womit die betreffenden politischen (oder auch religiösen) Programme aber mehr oder weniger unvermeidbar auf Schwierigkeiten stoßen: „[Fundamentalist responses] entail further problems that make the full realization of a fundamentalist program difficult – especially where (…) a differentiated order have been firmly established and have placed the burden of proof on ‚fundamentalist‘ revolts“ (Lechner 1990: 94). Diese Probleme sind eben jene, um die es u. a. hier geht: Die Schwierigkeit für ein fundamentalistisches – oder: totalitäres – politisches Programm, etablierte Funktionssystem-Grenzen „niederzureißen“, die betreffenden Systeme also zu entdifferenzieren. Ziel fundamentalistischer Programme ist die Rekonstruktion von sozialen Ordnungen ohne angemessene Spezialisierung, was Lechner als Zurückweisung der Gesellschaft als solcher interpretiert – zugunsten der Gemeinschaft im Sinne Tönnies‘ (vgl. Lechner 1990: 95).

Es versteht sich von selbst, dass im Sinne der Systemtheorie nach Luhmann die Gesellschaft als solche bestenfalls semantisch zurückgewiesen kann, aber nicht faktisch. Will heißen: Auch ein umgesetztes fundamentalistisches Programm würde wäre immer noch Bestandteil gesellschaftlicher Kommunikation, selbst wenn diese in der politischen Sphäre an gemeinschaftliche Semantik gekoppelt ist. Eine fundamentalistisch gedachte, „gesellschaftliche Gemeinschaft“ tendiert nun nach Lechner zur Exklusivität: Sie stellt strikte religiös-ideologische – bzw., in unserem Fall, politisch-ideologische – Kriterien für die Mitgliedschaft in ihr auf, wodurch der antimoderne Zug des Fundamentalismus zu Tage tritt, da die Moderne eher durch die Tendenz zur Inklusion charakterisiert ist (vgl. ebd.: 98). Lechner beschreibt diesen Vorgang als „moralization“, welche nicht nur die politische Sphäre trifft, in der der Fundamentalismus dahin tendiert, Legalität – die Bindung von Politik an das Recht (also: funktionale Differenzierung von politischem System und Rechtssystem) – zu delegitimieren und der symbolischen Ebene des Politischen ebenso viel Gewicht beizumessen wie den tatsächlichen Resultaten, sondern etwa auch die ökonomische Sphäre (vgl. ebd.: 98).

Der Begriff der Moralisierung ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht unproblematisch. Versteht man ihn etwa als die Codierung von Kommunikation im Sinne einer Unterscheidung von „gut“ und „böse“, so lässt sich daraus eine Charakterisierung von Fundamentalismus herauszulesen, die auf religiöse Spielarten (für die diese Unterscheidung maßgeblich ist mit Blick auf die Frage, ob man am Ende ins Paradies eingeht) dessen zutreffen mag, aber bei politischen Ideologien eine untergeordnete, oft eher semantische Rolle einnimmt. So ging es in der politischen Funktionslogik des Nationalsozialismus – den Lechner selbst aber eben auch als Beispiel für Fundamentalismus anführt (vgl. ebd.: 92f.) – eben eher um die Unterscheidung von Freund / Feind. Diese war zwar ebenfalls hoch moralisch aufgeladen, aber die moralische Unterscheidung war nicht diejenige, an die letztendlich kommunikativ angeschlossen wurde. Mit anderen Worten: Es hätte im Dritten Reich nicht ausgereicht, jemanden lediglich für einen schlechten (oder sündigen) Menschen zu halten, um ihn aus der NS-Volksgemeinschaft zu exkludieren – der „Feind“ war stattdessen primär rassistisch und politisch-ideologisch definiert, nicht moralisch oder ethisch.

In Anlehnung an Smelser (1962) benötigt Fundamentalismus laut Lechner einen inhärenten, generalisierten Glauben, der Entdifferenzierung zu legitimieren versucht (vgl. ebd.: 103), was – in zusätzlicher Anlehnung an Swanson (1967) – in einem direkten Zusammenhang zu kollektivistischem (anstatt liberal-individualistischem) Denken steht, denn „the more corporate interests take priority over constituent interests, the more embedded collective representations will be and the more areas will be politicized“ (Lechner 1990: 103). Hier wird also – aus unserer Sicht zu Recht – fundamentalistisch bedingte Entdifferenzierung in einen direkten Zusammenhang zur Politisierung gesellschaftlicher Felder, Sphären oder eben Funktionssysteme gestellt. Zumindest ideologisch – wenn auch natürlich nicht zwingend „faktisch“ und gesellschaftsstrukturell – muss aus der Generalisierung einer Weltanschauung die (versuchte) Legitimierung von Entdifferenzierung folgen, denn eine generelle Bezugnahme auf alle Bereiche des Lebens, wie man es auch im Rahmen fundamentalistischer religiöser Strömungen wiederfindet, führt, konsequent zu Ende gedacht, eben auch zu einem angestrebten Gestaltungs- bzw. Herrschaftsanspruch gegenüber derlei Sphären. Dies kann sich sodann etwa in dem Anspruch niederschlagen, das Rechtssystem der islamischen Scharia zu unterwerfen, oder eben zu dem Ziel führen, ein „nationalsozialistisches Recht“, also eben letztlich ein politisiertes Recht zu schaffen, welches dem NS-Staat untergeordnet ist, anstatt das politische System, wie in einem liberalen Rechtsstaat üblich, zu begrenzen.

Fundamentalismus ist angetreten, bestehende soziale Komplexität (bzw. Differenzierung) zu reduzieren. Dies führt allerdings zu einer weiteren, entscheidenden Schlussfolgerung: „Essentially, the point is that dedifferentiating response to differentiation, is only possible after some significant differentiation has taken place” (ebd.: 104). Fundamentalismus enthält in sich als Begriff bereits die Bedeutung einer Ablehnung bestehender Verhältnisse, ähnlich den Begriffen „Radikalismus“ oder „Extremismus“. Er ist als Fundamentalismus nur als eine Art oppositionelle Bestrebung denkbar, und sei es beispielsweise als theokratischer oder totalitärer Staat, der sich der modernen weltgesellschaftlichen Struktur widersetzt. Fundamentalismus ist damit stets eine Gegenbewegung, eine Abgrenzung von etwas Modernem. Getragen wird er eben gerade von kollektivem Unmut über und von allgemeiner Verunsicherung durch moderne Verhältnisse und dem daraus generierten Bestreben, die „gesellschaftliche Uhr“ zurückzudrehen. Im Rahmen einer vormodernen, segmentär differenzierten oder stratifizierten Gesellschaftsstruktur Fundamentalismus auszumachen, wird vor diesem Hintergrund schwerlich möglich sein. Die Abgrenzung, der Kontrast, die Opposition zur Moderne schafft den Bedeutungsinhalt und den Sinn. Fundamentalismus ist damit als solcher nur dann wirklich beobachtbar, wenn er eben nicht die Regel ist. Wäre er die Regel, wäre er allgemeiner Konsens, wäre er „Mainstream“, so würde er – wohl auch durch das Wissenschaftssystem – nicht als eben solcher wahrgenommen werden. Da zugleich modernisierende (differenzierende) Entwicklungen aufgrund der mit ihnen einhergehenden Komplexität und Kontingenz in vielerlei Fällen Gegenbewegungen erzeugen, lässt sich sagen: Fundamentalismus „is inherent in modernity“ (ebd.: 104).

Die Entwicklung des Nationalsozialismus im historischen Kontext der Weimarer Republik bestätigt diese Aussagen: Mit dem Übergang vom wilhelminischen Kaiserreich zu Weimar hatte nicht nur eine politische, sondern eben auch eine gesellschaftsstrukturelle Umwälzung in Deutschland stattgefunden, die das Land und die deutsche Territorialgesellschaft auch weltgeschichtlich gesehen modernisierte, wodurch erst die Grundlage für den „neuen“ Fundamentalismus der Nationalsozialisten geschaffen wurde, der sich politisch, ideologisch und auch habituell von der teils eher nostalgisch-bürgerlich anmutenden Sehnsucht der Deutschnationalen (DNVP) nach früheren Verhältnissen absetzte. Zugleich gilt aber eben auch: Je weniger gefestigt, je weniger konsolidiert, je weniger allgemein legitimiert moderne gesellschaftliche Verhältnisse sind, desto leichter haben es auch fundamentalistische Bestrebungen, daraus Kapital zu schlagen (vgl. Lechner 1990: 105) und entsprechende Inhalte durchzusetzen und anschlussfähig zu machen. Und andersherum gilt: „But where differentiation has gone deeper and become more legitimate, fundamentalism will be in a more problematic position” (ebd.: 105). Demnach wäre es, trotz zeitweiligen autoritären Tendenzen etwa zur Zeit Joseph McCarthys oder aktuellen evangelikalen und populistischen Entwicklungen, deutlich unwahrscheinlicher, dass beispielsweise in der Jahrhunderte alten Demokratie USA fundamentalistische Bestrebungen wirklich von Erfolg gekrönt sind als das etwa bei den Nationalsozialisten in der Weimarer Republik der Fall war. Die Stabilität und die allgemeine Legitimität der modernen differenzierten Gesellschaftsstruktur spielen eine signifikante Rolle für deren Widerstandsfähigkeit gegen fundamentalistische Gegenbewegungen.

Die Weimarer Republik zeigt dabei auch auf, dass die formalrechtliche Implementation einer demokratischen Verfassung und die Geltung dieser noch kein Indikator für die Stabilität und den Grad der Institutionalisierung einer Gesellschaftsstruktur ist: Sie konnte von den Nationalsozialisten relativ leicht wieder ausgehebelt werden, eben weil die deutsche Gesellschaft an eine (funktional) differenzierte Struktur zum damaligen Zeitpunkt noch nicht „gewöhnt“ war und es dieser an allgemeiner Anerkennung mangelte. Dies macht zugleich auch, dass die Verfassung als Form der strukturellen Kopplung zwischen Politik und Recht zwar ein sehr wesentliches, tragendes Element der funktional differenzierten Gesellschaftsstruktur ist, dass es für diese aber langfristig mehr braucht als ein ausdifferenziertes Verhältnis zwischen lediglich zwei (wenn auch sehr wichtigen) Funktionssystemen.


Literatur

Gerhards, Jürgen (1993). Funktionale Differenzierung der Gesellschaft und Prozesse der Entdifferenzierung. In: Hans Rudi Fischer (Hrsg.), Autopoiesis. Eine Theorie im Brennpunkt der Kritik (2., korr. Aufl.). Heidelberg: Carl-Auer-Verlag. S. 263-280.

Kern, Horst / Schumann, Michael (1984). Das Ende der Arbeitsteilung? Rationalisierung in der industriellen Produktion. München: Verlag C. H. Beck.

Lechner, Frank J. (1990). Fundamentalism and Sociocultural Revitalization: On the Logic of Dedifferentiation. In: Jeffrey C. Alexander / Paul Colomy (Hrsg.), Differentiation Theory and Social Change. Comparative and Historical Perspectives. New York: Columbia University Press. S. 88-118.

Loosen, Wiebke (2007). Entgrenzung des Journalismus: empirische Evidenzen ohne theoretische Basis? In: Publizistik – Vierteljahreshefte für Kommunikationsforschung, Heft 1 / März 2007, 52. Jg., S. 63-79.

Neves, Marcelo (2007): Die Staaten im Zentrum und die Staaten an der Peripherie: Einige Probleme mit Niklas Luhmanns Auffassung von den Staaten der Weltgesellschaft. In: Neves, Marcelo (Hrsg.): Die Staaten der Weltgesellschaft. Niklas Luhmanns Staatsverständnis. Nomos, Baden-Baden. S. 181-222.

Parsons, Talcott (1954). Essays in Sociological Theory. New York: Free Press. 

Parsons, Talcott (1968). On Value-Commitments. In: Ders. (Hrsg.), Politics and Social Structure. New York: Free Press. S. 439-472.
 
Schimank, Uwe (2006). „Feindliche Übernahmen“: Typen intersystemischer Autonomiebedrohungen in der modernen Gesellschaft. In: Ders., Teilsystemische Autonomie und politische Gesellschaftssteuerung: Beiträge zur akteurszentrierten Differenzierungstheorie 2. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 71-83.

Smelser, Neil (1962). Theory of Collective Behaviour. Glencoe, Ill.: Free Press.

Swanson, Guy E. (1967). Religion and Regime. Ann Arbor: University of Michigan Press.

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