Menschenwürde und der Atomisierungstotalitarismus der Mitte
Der Begriff der Menschenwürde in seiner verfassungsrechtlichen und politischen Bedeutung Die Menschenwürde ist in aller Munde. Genau genommen war sie dies schon seit Gründung der Bundesrepublik – rekurriert doch eben immerhin Artikel 1 des Grundgesetzes auf jene „Würde des Menschen“ und hebt sie in einen verfassungsrechtlichen Rang höchster Priorität und größtmöglicher Bedeutung. Abseits dieser besonderen Rolle der Schutzfunktion für den Menschen in all seinen im Nachhinein vom Grundgesetz verbrieften Freiheitsrechten ist sie aber mit fortschreitender linksgrüner Transformation des gesellschaftlichen Grundkonsenses der Bundesrepublik seit den 90er Jahren bis heute immer mehr auch zu einem explizit politischen Begriff ausgebaut worden, der nicht mehr, wie zuvor noch verfassungsrechtlich gedacht, dazu dient, eine gemeinsame Ausgangsbasis, einen gemeinsamen Nenner, ein Fundament, ein Grundgerüst für den politischen Wettbewerb in der Demokratie zu schaffen, sondern mit dem aktiv Politik g...