BGE: Unsozial und wider die menschliche Natur


Die Tücken des Bedingungslosen Grundeinkommens

Eine der größten, nicht immer präsentesten, aber dennoch grundlegendsten Streitfragen des linken Spektrums ist die Frage nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE). Seine Befürworter, nicht selten aus dem eher grünen und links- bis schlicht neoliberalen – und weniger aus dem orthodox-linken – Milieu kommend, argumentieren dabei gerne von einem humanitären und zugleich utopistischen Standpunkt aus, demzufolge eine Gesellschaft den Zwang zur Arbeit grundsätzlich ablegen müsse, um echte Humanität zu erreichen. Damit einher geht letztlich die – erstaunliche – Prämisse, dass Arbeit über ihre verbindliche Natur etwas Inhumanes an sich habe. Deutlich wird hierbei, an welchen Stellen die Postmoderne die politische Linke erreicht hat: Der Drang nach Abschaffung von Verbindlichkeiten macht auch vor der Arbeit als solcher nicht halt.

Wie zutiefst unsozial diese Prämisse im Kern ist, scheint dabei, abermals erstaunlicherweise, kontinuierlich ausgeblendet zu werden: Das Zurückweisen der Verbindlichkeit durch den einen bedeutet immerhin doppelte Verbindlichkeit für den anderen, der das Fehlen von Arbeitskraft wird kompensieren müssen. Doch dieser Gedanke läuft auf eine eher makrosoziologische – wenn nicht gar volkswirtschaftliche – Betrachtung des Themas hinaus, um die es in diesem Rahmen nicht gehen soll – und die für eine konsequente Ablehnung des BGE auch gar nicht notwendig ist.

Weg in die Apathie

Entscheidende Argumente gegen das BGE lassen sich viel früher finden. Eine sorgfältige und wissenschaftshistorisch informierte soziologische Perspektive auf die Mikro-Ebene liefert bereits Hinweise darauf, wie unsozial und zugleich inhuman die Zurückweisung der Arbeit als solcher, die in der politischen Befürwortung des BGE letztendlich zum Ausdruck kommt, wirklich ist.

Bereits in der legendären Studie über „Die Arbeitslosen von Marienthal“ von Marie Jahoda, Paul Lazarsfeld und Hans Zeisel (1933), die quasi den Beginn der empirischen Sozialforschung darstellte, wurde in beeindruckender Präzision festgehalten, wohin lang andauernde Arbeitslosigkeit führt: Resignation, Passivität, Lethargie. Zustände also, die, psychologisch weitergedacht, mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Depression enden, sofern es nicht durch maßgebliche andere, „psychohygienische“ Faktoren kompensiert werden kann.

Nun gibt es – dieses absehbare Gegenargument nehmen wir an dieser Stelle vorweg – natürlich einen massiven Unterschied zwischen finanziell kritischer Langzeitarbeitslosigkeit in einem österreichischen Dorf Anfang der 30er Jahre einerseits und einem utopischen Zustand bezahlten Nicht-Arbeitens im Mitteleuropa des 21. Jahrhunderts andererseits. Finanzielle, sozioökonomische Nöte treiben Menschen in der Tat zunächst in die Apathie, da sie es ihnen ermöglicht, in einem Zustand möglichst geringer emotionaler Involvierung einfach zu „ertragen“ – gewissermaßen innere Mauern zu errichten, die sowohl die absehbaren Ängste fernhalten als aber eben auch positive Gefühle. Wut und Aggression, also die tragenden Emotionen jeder Revolution, erwachsen eben erst aus der Wahrnehmung einer „relativen Benachteiligung“. Will heißen: Wütend wird man erst, wenn man in sozioökonomischen Nöten ist und zugleich beobachten muss, wie andere es nicht sind, wie andere im Wohlstand leben, man selbst aber nicht. Die Relation, der Vergleich kreiert die Beobachtbarkeit und damit erst die Benachteiligungswahrnehmung.

Wir wollen gebraucht werden

Wer jedoch meint, Apathie, Lethargie und Depression infolge von Langzeitarbeitslosigkeit ergäben sich einzig und allein aus der damit – auch heute noch – verbundenen sozioökonomischen Not, der gibt sich einer Illusion hin, die jeder sozialpsychologischen Erkenntnis zuwiderläuft. Denn: Die Wahrnehmung, gebraucht zu werden, in seiner sozialen Existenz einen Zweck zu erfüllen, eine soziale Funktion für die Gemeinschaft einzunehmen, ist immer noch und auch weiterhin ein unauslöschliches Grundbedürfnis eines jeden Menschen – Eremiten und „Aussteiger“ vielleicht einmal ausgenommen.

Das, was wir gemeinhin als „Selbstwertgefühl“ bezeichnen, hat stets mehrere Dimensionen. So ist dieses natürlich primär abhängig von erlebten Gefühlen wie Liebe, Zuneigung, Freundschaft etc., die über die Familie, Liebesbeziehungen und Freundschaften kommuniziert werden. Doch auch diese werden stets nur dadurch erlebt, dass der Eindruck gespiegelt wird, dem anderen etwas „gegeben“ zu haben. Menschen sind deswegen soziale Wesen, weil sie dadurch spüren, dass sie jemandem etwas wert sind, dass sie in ihrer Existenz für andere unverzichtbar sind. Diese Wahrnehmung wird zwar primär in den oben genannten sozialen Systemen des Privatlebens vermittelt, aber bereits direkt danach über das soziale System „Arbeitsplatz“.

Dessen Macht ergibt sich dabei über seine Mehrdimensionalität: Wer arbeitet, erlebt Zufriedenheit idealerweise in gleich mehreren Hinsichten. Man arbeitet in dem Wissen, der Gesellschaft etwas gegeben zu haben wie auch in jenem, mit den Kollegen mitgehalten zu haben, auch kleineren sozialen Einheiten, also etwa dem Betrieb, einen unverzichtbaren Dienst erwiesen zu haben, den dieser nicht ohne Grund ent- und dadurch belohnt. Irgendwann kommt womöglich das Wissen hinzu, damit sogar zur Ernährung seiner Familie und damit zur Aufrechterhaltung eines weiteren sozialen Systems beigetragen zu haben.

Sicherlich gilt: Wir reden hier über Idealformen, die längst nicht immer erfüllt und auf diese, positive Art und Weise gelebt werden können. Wenn dies der Fall ist, so resultiert dies aber nicht aus der Arbeit als solcher, sondern vielmehr aus der Entfremdung der Arbeit, die aus neoliberalen Strukturen herrührt, die die Prioritäten verschiebt – vom Arbeitenden weg und hin zum Kapital. Das beschriebene Grundbedürfnis des Menschen nach Selbstwertgefühl durch Arbeit negiert dies jedoch ganz gewiss nicht. Arbeit als sozialer Vorgang ist in diesem Zusammenhang schlicht unersetzlich.

Wer diesen Zusammenhang negiert – sei es nun nur für sich persönlich oder gar gesamtgesellschaftlich – der hat entweder gute temporäre Kompensationsmechanismen gefunden (wie bspw. ehrenamtliche Tätigkeiten, die in psychologischer Hinsicht zeitweilige Substitute bilden können, aber schwerlich eine gesellschaftsweite Lösung für die Problematik bieten) oder reduziert kognitive Dissonanzen (anders gesagt: macht sich etwas vor). Es bleibt jedoch dabei: Das BGE als politisches Instrument würde den psychosozialen Grundbedürfnissen des Menschen zutiefst zuwiderlaufen.

Kapitalformen nach Bourdieu

Dies gilt umso mehr, als dass wir mit der oben beschriebenen Problematik nur die primäre Dimension dessen berührt haben, was die widernatürlichen Aspekte des BGE ausmacht. Wer seinen Bourdieu richtig gelesen hat, der stößt schnell auch auf die sekundäre, aber durch ihre Macht nicht weniger relevante Dimension. So dient Arbeit nämlich nicht nur der Spiegelung des eigenen Selbstwerts neben den Instanzen Familie, Liebesbeziehung und Freundeskreis, sondern ist oft genug auch jener soziale Raum, aus dem diese drei letztgenannten Instanzen „rekrutiert“ werden! Wo es an Arbeit fehlt, da kommt es in der Regel auch allzu häufig zu sozialer Isolation, Einsamkeit und dadurch – wiederum – Depression. Eine Entwicklung, die mit dem BGE abermals weiter forciert würde.

Denn – und hier tritt die immer wieder äußerst instruktive Unterscheidung der Kapitalformen nach Pierre Bourdieu zutage – ökonomisches Kapital (welches das BGE über den Geldfluss stärken würde) ersetzt eben weder das soziale noch das kulturelle oder das symbolische Kapital. Im Gegenteil: Das BGE würde diese für die menschliche Bedürfnisbefriedigung voneinander untrennbaren Kapitalformen sogar künstlich auseinanderdividieren, indem es ökonomisches Kapital fließen ließe, aber durch die Entkopplung von der Arbeit die übrigen Kapitalformen gezielt davon trennt, was letzten Endes dann eben auch für den Einzelnen darin münden würde, dass seine Chancen auf Vermehrung seines sozialen, kulturellen und symbolischen Kapitals sinken. Anders gesagt: Das BGE läuft nicht nur der menschlichen Natur und ihren Grundbedürfnissen zuwider, sondern schadet dem Menschen und dem sozialen Miteinander, indem es soziale Ungleichheit verstärkt.

Zur Erläuterung des Bourdieu-Modells: Unter sozialem Kapital verstehen wir den Wert sozialer Beziehungen, über die Menschen verfügen, und über die sie die Möglichkeit erlangen, sozial aufzusteigen bzw. sozialen Abstieg zu verhindern. Beginnend mit der Familie, die über die Sozialisation die entscheidenden Prämissen für die soziale Position eines Menschen setzt (etwa auch, indem sie dem Kind überhaupt erst vor Augen führt, welche Relevanz diese eigentlich hat, was dann wiederum seinen Ehrgeiz formt, diese zu erhalten oder zu stärken) bis hin zu sozialen Netzwerken – Freunden und Bekannten – welche einem „Connections“ / „Vitamin B“ verschaffen, Vorbildwirkung über das „richtige Umfeld“ usw. usf. Das soziale Kapital ist ein entscheidender Faktor für das Wohlergehen eines Menschen, sowohl in psychosozialer als auch letztlich in sozioökonomischer Hinsicht. Das BGE würde es vom ökonomischen Kapital trennen, indem über das Wegfallen der Verbindlichkeit „Arbeit“ die Rekrutierung des sozialen Kapitals massiv leiden würde. Die möglichen Folgen dessen wurden oben hinreichend beschrieben.

Weiter geht es beim kulturellen Kapital, worunter nicht zuletzt Aspekte der Bildung zu verstehen sind: Bildungstitel genauso wie auch „Skills“, welche man über Bildung erlangt hat, sowie Fähigkeiten, die über die Sozialisation erworben wurden. Nun würde das BGE zwar nicht zwingend die Institutionen Schule, Hochschule und berufliche Bildung aushebeln, wohl aber das Motiv, im Rahmen dieser etwas zu erreichen, um hinterher davon auf dem Arbeitsmarkt zu profitieren. Denkt man ferner das BGE über mehrere Generationen weiter, würde unweigerlich ein negativer Effekt auch in Sachen Sozialisation eintreten, denn wo kein Bedarf nach Arbeit mehr ist, da ist auch keine Notwendigkeit, nach Fähigkeiten für diese zu streben und seinem Kind diese zu vermitteln. Heißt: Das BGE würde den sozialen Graben zwischen jenen, die arbeiten und jenen, die es nicht tun, auch über Generationen hinweg massiv verschärfen und die Kinder der letzteren gegenüber den Kindern der ersteren buchstäblich unaufhebbar benachteiligen, indem es Sozialisationsunterschiede über Generationen zementiert. Die soziale Ungleichheit würde verfestigt; die ohnehin schon große Wirkungsmacht des sozialen Kapitals („In welche Familie wurde man hineingeboren?“) würde nochmal verstärkt werden.

Leiden würde auch das symbolische Kapital, unter das man die Wirkungsmacht von Prestige und sozialer Ankerkennung fassen kann, die sich mal mehr, mal weniger subtil, etwa auch über den Habitus, auf den sozialen Auf- und Abstieg von Menschen auswirken (man denke hier etwa an Bewerbungsgespräche für eine Stelle mit Repräsentationsfunktion, mit zwei formal gleich qualifizierten Bewerbern, von denen aber einer der beiden reines Hochdeutsch spricht, der andere dagegen mit dem Dialekt eines sozialen Brennpunktviertels – man muss nicht lange überlegen bei der Frage, wer am Ende beim Personalchef besser ankommt). Sogar hier schlüge das BGE negativ zu, indem es jene, die nicht gearbeitet haben, prestigemäßig stets hinter jene anderen zurückfallen lassen würde, die sich für ein Leben mit Arbeit entschieden haben.

Faktische Zwei-Klassen-Gesellschaft

Gewiss: Schon heute bedeutet Arbeitslosigkeit einen massiven Ansehensverlust in vielen Milieus. Es ist aber ein Unterschied, ob man versucht, dem politisch entgegenzuwirken, indem man Menschen in Arbeit bringt, oder ob man auf eine faktische Zwei-Klassen-Gesellschaft hinarbeiten will, in der die eine Klasse arbeitet und die andere nicht, und in der dieser sie prägende Zustand sogar noch über Generationen weiter verfestigt wird (bis hin zu dann denkbaren „Schulen für BGE-Kinder“, in denen Schüler nur die Mindestbildungsziele vermittelt bekommen, weil sie nicht-arbeitenden Elternhäusern entstammen und sie somit – Stichwort: soziales Kapital! – nie gelernt haben, warum Arbeit auch ein positiver Wert sein kann und sollte, weswegen sie ohnehin nicht dorthin streben und daher auch nicht dafür ausgebildet werden müssen).

Am Ende dieser „Vision“ steht eine Dystopie: Eine Gesellschaft, die in zwei verfestigte Klassen gespalten ist, die zu durchbrechen mit dem steigenden Alter der BGE-Einführung immer schwieriger wird. Begleitet von absehbaren sozialen Konflikten, die aus Sozialneid und Unzufriedenheit darüber resultieren, dass man selbst zur arbeitenden Klasse gehört, damit eine nicht-arbeitende ernährt, deren Kinder sich ihrerseits gar nicht mehr vorstellen können, zu der anderen zu gehören, weil sie vom sozialen, kulturellen und symbolischen Kapitalzufluss der arbeitenden Klasse abgeschnitten wurde.

Nicht umsonst entstammt das BGE als Idee der Big-Tech-Zentrale Silicon Valley, wo nicht nur die postmoderne Zensur-Dystopie des 21. Jahrhunderts geplant und umgesetzt wird, sondern wo man auch gezielt und durchweg fatalistisch-schulterzuckend damit kalkuliert, dass die „Abgehängten“ dauerhaft nicht mehr beruflich qualifizierbar seien, weswegen man sie mit dem BGE schließlich abspeisen möchte. Bezahlen soll das natürlich der Staat – die Wirtschaft wäre fein raus, hätte zugleich noch den Vorteil, dass mit dem Verweis auf das BGE klassische sozialstaatliche Institutionen, für die sie mit einzustehen hat (Sozialversicherung, Mindestlohn etc.), ja angeblich wegfallen könnten. In den Planungen manch liberaler BGE-Befürworter bleibt das Grundeinkommen dabei dann auf einem Niveau, das das von Hartz IV unterschreitet, und das bei gleichzeitigem Wegbrechen des Sozialstaates – während es in der öffentlichen Kommunikation zugleich von einem Nimbus eines neuen sozialen Paradieses verziert würde, dem weniger informierte zunächst auf den Leim gehen. Bezahlen würde all das derweil der Steuerzahler. So treibt man Heuchelei auf die Spitze. Und doch passt es eben allzu gut zur passenderweise mit Corona begründbaren, weiteren Schein-Utopie des voll-digitalisierten, global konsumierenden, in seiner Identität entfremdeten Stubenhocker-Arbeitnehmers der „Great-Reset“-Verfechter.

Ausblick

Wer visionäre Politik betreiben will – was ja an sich nicht falsch ist –, der kann und darf nicht darauf verzichten, seine Positionen möglichst soziologisch informiert weiterzudenken und aus ihnen Konsequenzen abzuleiten. Anders kann und darf man Utopien nicht verfolgen, wenn sie nicht zu Dystopien werden sollen. Die Befürworter des BGE lassen es an diesem Grundsatz fehlen, was es umso erstaunlicher macht, dass ihr Konzept mit einer solchen Beharrlichkeit weiter durch die sozialpolitischen Debatten geistert. Weniger erstaunlich dabei ist freilich, dass es auch von der links- bis neoliberalen Seite immer häufiger bereitwillig aufgegriffen wird.

Wahrhaft soziale Politik muss Menschen dort abholen, wo sie stehen. Dass dies nicht als Floskel gemeint ist, sollte die vorangegangene Argumentation deutlich gemacht haben: Menschen sind soziale Wesen, die einer Vielzahl an Kapitalformen bedürfen, um zu Wohlstand zu kommen. Ein wirklich sozialer Staat – was ein Staat, der das BGE verwirklichen würde, genauso wenig ist wie die grenzoffene, alle Welt versorgende, LGTBIQ- und Gender-affine, aber den eigenen Bürgern gegenüber skrupellos autokratisch vorgehende Bundesrepublik – müsste darauf hinwirken, soziale Ungleichheit zu beseitigen, indem er Menschen ermöglicht, besser an ökonomisches, an soziales, an kulturelles und an symbolisches Kapital zu gelangen. Das BGE, das das erstere zu Ungunsten der drei anderen Kapitalformen stärkt und dadurch sogar den Zugang zum ersteren durch die Hintertür wieder schwächt, ist hierbei rundweg kontraproduktiv.

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