Politische Binnendifferenzierung im Nationalsozialismus

Mit Blick auf die veränderten Charakteristika des politischen Systems im Nationalsozialismus und vor allem angesichts der empirisch-historischen Entwicklungen des Regierungssystems des Dritten Reiches ab 1933 ist es notwendig, das systemtheoretische Modell für unseren hiesigen Untersuchungsgegenstand zu prüfen und zu fragen, was davon auf ihn Anwendung finden kann und wo es gegebenenfalls einer veränderten systemtheoretischen Bewertung bedarf, um ihn adäquat makrosoziologisch zu erfassen.

Dass die Zentrum-Peripherie-Differenzierung des politischen Systems eine parlamentarische, liberal-demokratische Konstitution des Regierungssystems voraussetzt, ist zu bezweifeln. Die genuin soziologische und speziell systemtheoretische These, dass das moderne politische System in ein Zentrum und in eine Peripherie differenziert ist, ist als solche zunächst einmal nicht daran gebunden, dass das Volk den Souverän bildet bzw. durch demokratische Wahlen Repräsentanten in ein Parlament entsendet. Auch ist die Zentrum-Peripherie-Differenzierung nicht an eine Gewaltenteilung von Exekutive, Legislative und Judikative gebunden. Vielmehr geht es bei der Unterscheidung um die Kommunikationsform, um die Frage nach der (im Politischen kollektiven) Verbindlichkeit und der Endgültigkeit der Kommunikation, und damit, in der Folge, auch darum, wie formalisiert diese ist und ob es sich bereits um Entscheidungskommunikation handelt oder noch um die Phase der Entscheidungsfindung bzw. um die Phase der Debatte politischer Positionen, im Vorfeld ihrer Festigung und Festlegung. Genau an dieser Stelle wird die Frage aufgeworfen, inwieweit eine solche Binnendifferenzierung innerhalb des politischen Systems einer Diktatur noch vorzufinden ist: Da, wo „von oben“, durch eine nicht bzw. nicht mehr demokratisch legitimierte Führung entschieden wird, wo also nicht mehr gesamtgesellschaftlich diskutiert wird, wo keine autonomen Massenmedien mehr vorhanden sind, wo nicht mehr die demokratische Mehrheit, sondern die Führung entscheidet, wie es der Führerstaat vorsah – wie viel politische Peripherie ist da eigentlich noch vorhanden? War das politische System im Nationalsozialismus womöglich auf sein Zentrum geschrumpft, unter Ausgliederung mindestens des Publikums?

Eine solche Sichtweise mag auf den ersten Blick plausibel erschienen, würde es sich aber, angesichts der komplexen Entwicklungen nicht nur des politischen Systems als Ganzes, sondern eben auch dezidiert des Regierungssystems des Dritten Reiches bei weitem zu einfach machen. Denn: Das Dritte Reich war eben keine bloße autoritäre Diktatur, in der das Politische auf den Staat reduziert wurde und dieser eine absolute Dominanz über die Gesellschaft entfaltete – weder in seinem ideologischen Selbstverständnis noch in seiner tatsächlichen politischen Struktur. In dieser Erkenntnis liegt die wichtige, völlig korrekte Lektion der Totalitarismus-Theorie: Ein totalitäres Regierungssystem besteht nicht nur aus einem Staat und kann auch nicht nur basierend auf einem Staat funktionieren, sondern bedarf dafür einer Massenpartei (natürlich gebettet in ein Einparteiensystem, das keine politische Konkurrenz zulässt), welche die betreffende, zugrundeliegende politische Bewegung repräsentiert, inkludiert und organisiert – in diesem Falle die NSDAP, welche für das Regime eine machtstabilisierende Funktion innehatte, die weit über bloße Staatlichkeit – und damit über ein politisches Zentrum! – hinausging. Die NSDAP und ihre zahlreichen Unterorganisationen hatten die Aufgabe, die politische Macht über die stetige Verwurzelung der nationalsozialistischen Ideologie in der Bevölkerung zu festigen und zugleich die künftigen Generationen in diesem Sinne zu indoktrinieren.

NSDAP-Teilorganisationen wie u. a. etwa der Nationalsozialistische Deutsche Dozentenbund (NSDDB), der NS-Deutsche Studentenbund (NSDStB), das Nationalsozialistische Fliegerkorps (NSFK), das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK), die Deutsche Arbeitsfront (DAF), der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund (NSDÄB), der Nationalsozialistische Deutsche Rechtswahrerbund (NSRB), der Nationalsozialistische Lehrerbund (NSLB) und viele mehr gewährleisteten die „totalitäre“ Durchdringung und Politisierung der Gesellschaft auf der organisationalen Meso- und der interaktiven Mikro-Ebene: Die organisational-formalisierte Rahmung von Berufs- sowie gewerkschaftsähnlichen Verbänden konnten die damit jeweils verbundenen Professionen und Bevölkerungsgruppen dementsprechend NS-ideologisch politisiert werden, während zugleich, auf der Ebene von Gruppen und Interaktionen, Dynamiken der Konformitätserwartung und des Gruppendrucks entstanden, denen man sich kaum entziehen konnte, wenn man Karriere machen oder zumindest keine beruflichen (oder sonstigen) Nachteile erleiden wollte. Auf diese Weise, die sich systemtheoretisch durchaus als Kontextsteuerung begreifen ließe, wurde der politisch gewünschte gesellschaftliche Grundkonsens erreicht.

Weitere Funktionen zur Politisierung des öffentlichen Lebens sowie des Privatlebens eines jeden einzelnen „Volksgenossen“ bedienten die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) und die DAF-Unterorganisation „Kraft durch Freude“ (KdF). Erstere übernahm dabei, wie der Name bereits andeutet, die Funktion eines Wohlfahrtsdachverbandes mit verschiedensten Angeboten und Hilfseinrichtungen wie etwa dem prominenteren Winterhilfswerk. Dadurch wurde Solidarität innerhalb der „Volksgemeinschaft“ eingefordert und symbolisiert, was deren Inklusionsleistung begründete, aber zugleich auch politische Unterstützung generierte – eine Rechnung, die im Dritten Reich sehr lange (und auch noch bis lange nach Kriegsbeginn) aufging, da man (lange Zeit wohl auch zutreffend) damit kalkulierte, dass sozioökonomisch stabile Zustände revolutionäre Bestrebungen verhindern und zugleich garantieren würden, dass dafür Entbehrungen in anderen Bereichen (wie sie etwa durch die kriegsgesellschaftlichen Erfordernisse hervortraten) hingenommen werden würden. Dies wurde durch die Hilfeleistungen der NSV wie auch durch zahlreiche sozialstaatliche „Geschenke“ gewährleistet.

Die KdF-Organisation übernahm derweil die darüber hinausreichenden Aufgaben, die die Hilfeleistungen durch zahlreiche Formen der Freizeitgestaltung ergänzten: Abseits des geplanten „KdF-Wagens“ standen hier vor allem Urlaubsreisen sowie zahlreiche kulturelle sowie Sportangebote für die „Volksgemeinschaft“ im Mittelpunkt, welche eine Ablenkung vom teils harten Industriearbeitsalltag schufen und es dem „Volksgenossen“ erlaubten, eine gewisse Zeit lang „abzuschalten“. Hier wurde die subtilste Form der Politisierung sichtbar: Durch den Anschein einer zunächst einmal durchweg „unpolitischen“, spaßbetonten Freizeitgestaltung wurde der Eindruck generiert, sich von den Beanspruchungen der Arbeit und des politischen Kollektivismus, in dem der Einzelne zugunsten der Volksgemeinschaft sonst zurückstehen muss, erholen zu können. Zugleich festigte sich aber im öffentlichen Bewusstsein und im Bewusstsein des Einzelnen das stete Wissen, dass es die KdF, damit die Partei und damit wiederum letztlich der „Führer“ sind, die einem diese Freiräume ermöglichen. Die nationalsozialistische Führung nutzte hier ein zunächst paradox erscheinendes Herrschaftsinstrument der „Politisierung durch Freiräume von der Politisierung“: Wer nicht tagtäglich und ständig mit der herrschenden Ideologie indoktriniert wird, sondern von der herrschenden Partei sogar gezielt Freiräume und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung ermöglicht bekommt, der hat nicht den Eindruck, in Unfreiheit zu leben. Auch hierdurch wurde die Inklusion derer, die man zur Volksgemeinschaft rechnete, gestaltet. Freilich wurde, aus soziologischer Sicht betrachtet, die KdF dadurch genauso wenig zu einer nicht-politischen Organisation wie die NSV und die NSDAP selbst. Im Gegenteil: Über die durch sie generierten Möglichkeiten der scheinbar unpolitischen Freizeitgestaltung erfüllte sie auf psychologisch-subtilem Wege eine durch und durch politische Funktion.

Die oben aufgeführten Unterorganisationen der NSDAP wie auch die Partei als Ganzes sind selbstverständlich als Teile des politischen Systems des Dritten Reiches zu bewerten, die aber, anders als der Staat und dessen Bürokratie-, Behörden- und Verwaltungsapparat selbst, nicht als Teil des Zentrums des Systems kategorisiert werden können, da sie selbst in der Regel nicht der Ort des kollektiv bindenden Entscheidens waren (speziell dafür eingerichtete Gremien und Dienststellen der Partei, die oftmals in Konkurrenz zum Staat traten, ausgenommen). Stattdessen ging es in ihnen um politische Kommunikation, die man im systemtheoretischen Sinne den Charakteristika der politischen Peripherie zurechnen kann, nämlich um unverbindliches, nicht formalisiertes „Vorbereiten“ von Politik – nicht durch Diskurs und Debatte, wohl aber durch Inklusion von Berufs- und anderen Bevölkerungsgruppen und mal klare, mal weniger klare oder subtile Indoktrination. Hier wurde nicht entschieden, sondern hier wurden sozialstrukturelle Fundamente gelegt für die politischen Entscheidungen. Abseits davon gab es aber auch noch weitere Parallelen zur modernen politischen Peripherie der Gegenwart: Das sozialdarwinistische Gegeneinander und die zahlreichen Rivalitäten zwischen Parteiorganisationen und Dienststellen, welche das Dritte Reich kennzeichneten, lassen durchaus auch eine politikvorbereitende, nicht demokratische, aber diskursive Struktur erkennen, im Zuge derer in organisationalen Machtkämpfen entschieden wurde, wer mit seinen Positionen, Vorschlägen und Anliegen zum „Führer“ durchdrang und wer nicht.

Und noch ein weiterer Aspekt der politischen Peripherie ist erkennbar: Das, was Nils Brunsson (1989) als talk bezeichnet, war auch für die Nationalsozialisten ein unerlässliches Element der politischen Herrschaftsausübung, nämlich in Form der alltäglichen Propaganda, die jede öffentliche Entscheidung des Regimes begleitete. Hier gilt es allerdings zu betonen, dass eine klare organisationale Differenzierung von politischem Zentrum und politischer Peripherie mit Blick auf das Dritte Reich ebenso wenig ausgemacht werden kann wie hinsichtlich jüngerer oder aktueller politischer Entitäten: Das Reichspropagandaministerium etwa – also die zentrale Instanz des politischen talks im Nationalsozialismus – war Teil des Staatsapparates, nicht der Partei. Insofern war auch der Staat im Dritten Reich niemals ausschließlicher Teil des Zentrums bzw. niemals ausschließlich für die action verantwortlich. Die soziologische Binnendifferenzierung des politischen Systems jener Zeit muss, wie auch sonst, primär die politische Kommunikation in den Blick nehmen, nicht lediglich die Organisationstypen. Erkennbar wird jedoch, dass eine interne Zentrum-Peripherie-Differenzierung sich ohne Zweifel auch für das politische System des Dritten Reiches recht klar erkennbar ausmachen lässt. Man hat es insbesondere bei der NSDAP, ihrem Apparat und ihren zahlreichen Teilorganisationen, aber eben auch beim Reichspropagandaministerium durchaus mit Teilen einer „alternativen“ Form der politischen Peripherie zu tun, ohne die auch das politische Zentrum jener Zeit kaum auskam.

Aus dieser Diagnose generiert sich die Folgefrage, ob hinsichtlich des politischen Systems des Dritten Reiches auch, wie es die Systemtheorie für moderne, liberal-demokratische politische Systeme der Gegenwart postuliert, von einem Machtkreislauf die Rede sein kann – und wenn ja, ob sowohl von einem formellen als auch von einem informellen. Zunächst einmal kann, vor dem Hintergrund der oben dargelegten Erkenntnis der politischen Binnendifferenzierung in Zentrum und Peripherie, festgestellt werden, dass die drei Grundbestandteile des Machtkreislaufs auch im politischen System des Nationalsozialismus vorhanden waren: Eine naturgemäß action-zentrierte Verwaltung gab es logischerweise ebenso wie eben auch Politik, in der noch nicht exekutiert oder auch nur kollektiv bindend entschieden wurde, sondern in der es um das unverbindliche, nicht formalisierte talk-Element des Politischen ging. Allerdings muss diese Politik als deutlich hierarchischer organisiert betrachtet werden: Einen Meinungspluralismus zwischen verschiedenen Parteien und ihren Fraktionen, zwischen allerlei Verbänden, Gewerkschaften und medialen Akteuren gab es im Dritten Reich freilich nicht, sondern vielmehr eine über die NSDAP und ihre zahlreichen, oben angerissenen Teilorganisationen straff hierarchisierte Politik, welche aber trotzdem, wie ebenfalls oben dargelegt, einen internen Wettbewerb zwischen jenen Teilorganisationen, zwischen Dienststellen und zwischen hochrangigen Funktionsträgern des Regimes zuließ und sogar forcierte, im Sinne des Prinzips „Teile und herrsche“, welches Hitler perfektioniert hatte. Hierin findet sich ein genuin politisches Element, an dem auch der Unterschied zum Feld der Verwaltung deutlich wird. Und auch ein Publikum war offensichtlich vorhanden: Hierunter lässt sich, streng systemtheoretisch gefasst, sowohl die zur Volksgemeinschaft gerechnete, inkludierte Bevölkerung fassen, als auch jene exkludierten Teile dieser, denen immer mehr Bürgerrechte entzogen wurden. Nichtsdestotrotz bildeten beide Bevölkerungsteile das politische Publikum, da beide durch – wenn auch oftmals grundlegend unterschiedliche – politische Maßnahmen adressiert wurden und beide die Politik und die Verwaltung des Systems auf ihre Operationen hin beobachteten. Es lässt sich also attestieren, dass alle aus systemtheoretischer Sicht erforderlichen Bestandteile des Machtkreislaufs auch im Dritten Reich gegeben waren. Doch lag auch ein Machtkreislauf selbst vor – sowohl ein formeller als auch ein informeller?

Unzweifelhaft ist, dass es ein dynamisches Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung gab: Nicht erst, aber allerspätestens mit dem Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes war die mindestens formelle Dominanz der Politik über die Verwaltung insoweit gesichert, als dass letztere zum ausführenden Organ der ersteren wurde – was freilich an sich noch kein Indikator für eine Diktatur ist, sondern in Demokratien formell genauso vorgesehen ist. Im Dritten Reich war diese formelle Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung insofern sichtbar, als dass der Staats- und Verwaltungsapparat bzw. die dazugehörige Bürokratie zum durchweg gehorsamen Ausführungsorgan der nationalsozialistischen Führung wurde – auch wenn diese, dies gilt es dazu zu bemerken, weder personell noch strukturell derart „durchideologisiert“ war wie (naturgemäß) der Parteiapparat der NSDAP. Die prominenten NS-Gesetzwerke schon der Frühphase des Dritten Reiches wie etwa das RBG oder das Blutschutzgesetz machen jedoch relativ klar und offensichtlich deutlich, dass die Ministerialbürokratie hier bereits relativ früh „auf Linie gebracht“ worden war: „Mehr und mehr verstärkt sich auch in der Bürokratie die Tendenz, die innere Anpassung des Normenstaates an den Maßnahmenstaat als Beweis für die Durchdringung des Dritten Reichs mit nationalsozialistischem Geist zu begrüßen“ (Fraenkel 1984: 100).

„Politik und Verwaltung“ einerseits und „Maßnahmenstaat und Normenstaat“ andererseits sind zwar keineswegs als füreinander synonyme Begriffspaare zu verstehen, allerdings stehen diese dennoch in einem ähnlich beschaffenen Verhältnis zueinander. Das letztere Begriffspaar wurde von Ernst Fraenkel geprägt: Der Begriff des „Normenstaates“ meint dabei gewissermaßen das „klassische“ Staatsmodell eines Exekutivapparates, der zur Bewahrung der Rechtsordnung etabliert ist und mittels dafür notwendiger Rechtsnormen in Form von Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsbeschlüssen etc. arbeitet, während der „Maßnahmenstaat“ gewissermaßen die „unrechtmäßige“ Seite des NS-Staates umfasst, im Zuge derer willkürlich vorgegangen wurde und das geltende Recht fallbezogen ausgesetzt bzw. ignoriert werden konnte (vgl. Fraenkel 1984: 21). Im Falle des Normenstaates hat man es also in weiten Teilen mit der Verwaltung bzw. der Exekutive im klassischen Sinne zu tun, auch wenn beide Begriffe insofern nicht synonym zu verstehen sind, da auch die Rechtsetzung für den Normenstaat zuvor eines entsprechenden politischen Aktes bedarf, der nicht der Verwaltung zugeordnet werden kann.

Der Maßnahmenstaat hingegen ist mit der klassischen Exekutive nur begrenzt vergleichbar, auch wenn er viele (Pseudo-)Exekutivorganisationen, die aber nicht selten der Partei angegliedert waren – man denke hier insbesondere an die SS und ihre zahlreichen Untergliederungen und Teilorganisationen –, durchaus einen exekutiven, pseudostaatlichen, weil polizei- und militärähnlichen Charakter hatten. Er entsprang allerdings genuin politischen Erwägungen und war damit gewissermaßen eine ausschließlich politische, d. h. also – im systemtheoretischen Sinne – keine rechtssystemische Einrichtung. Die Politik war also, denkt man diese Analyse weiter, nicht auf die Schnittstelle des formellen Machtkreislaufs zur Verwaltung angewiesen, sondern konnte diese zur Not – also, mit anderen Worten: im Schmittschen Ausnahmezustand – gewissermaßen über den Maßnahmenstaat „überspringen“, um direkt, über ihre eigenen, durchweg politischen Einrichtungen, auf das Publikum einzuwirken. Bereits an dieser Stelle konnte auch der formelle Machtkreislauf sozusagen ausgesetzt werden, zumindest wenn die Politik dies für nötig erachtete. Ein Automatismus war dies jedoch nicht, wie man an der weitgehenden parallelen Fortexistenz des Normenstaates im Dritten Reich sieht.



Literatur

Brunsson, Nils (1989). The Organization of Hypocrisy. Chichester: Wiley. 
 
Fraenkel, Ernst (1984). Der Doppelstaat. Recht und Justiz im „Dritten Reich“. Frankfurt a. M.: Fischer.

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