Rechtsprechung im Nationalsozialismus (I)
Im Falle der Peripherie des Rechtssystems im Nationalsozialismus – in Form der Gesetzgebung – können wir von einer deutlichen Politisierung (in Form eines Rekurrierens auf die politische Leitunterscheidung) ausgehen. Wie jedoch ist diese Frage mit Blick auf das Zentrum des Rechtssystems zu bewerten? Bevor wir an dieser Stelle auf für unsere Leitfrage wesentliche Tendenzen in der Entscheidungspraxis der Rechtsprechung im Dritten Reich zu sprechen kommen, gilt es zunächst einmal die nicht unmaßgebliche Reorganisation der Justiz bzw. genauer: des Gerichtswesens einer Analyse zu unterziehen. Hier haben sich insbesondere im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch im Zuge des oben bereits skizzierten, im Laufe der Jahre immer weiter ausgebauten Sonderrechts durchaus bedeutsame Veränderungen vollzogen. Auch die Frage der in liberalen Demokratien üblichen richterlichen Unabhängigkeit gilt es im Folgenden zu erörtern: War diese weiterhin gegeben – und wenn ja, nur auf dem Papier oder